Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg).